Mein Einkommen und die unentgeltliche Rechtspflege
Aaaaah!!! Ich würde gerne schreien... Schreien und wild um mich schlagen. Stattdessen wische ich die Tränen, die trotz aller Versuche sie zurück zu halten, in Rinnsälen über meine Wangen fliessen ab. Dabei ziehe ich die Kapuze tiefer ins Gesicht und steige in den Bus ein. Woher die Wut kommt? Tja... Ein Schreiben meiner Anwältin. In dem steht dass Sie für das Strafverfahren bei dem Sie mich als Nebenklägerin unterstützt einen Vorschuss benötigt. Klaro, bis dahin kein Thema... Ihre Dienste sollen entsprechenden entlöhnt werden, das Problem ist das Warum. Dazu muss ich bisschen ausholen... Ich habe im letzten Dezember meinen Stiefvater angezeigt, weil er mich in meiner Kindheit über Jahre sexuell misshandelt und schlussendlich entjungfert hat. Dazu ein ander mal mehr... Für mich persönlich was es wichtig, als Nebenklägerin aufzutreten. Das bedeutet, dass ich über jeden Schritt der Anzeige informiert werde und Einsicht in die Unterlagen habe. Dass ich nen "Schaden" aus der Geschichte mitgenommen habe, zeigt sich in div. psychischen Störungen und der Tatsache, dass ich erst im kommenden Sommer mit stolzen 31 Jahren meine Erstausbildung beginne. Dies in einem geschützten Rahmen, unterstützt durch ein IV-Taggeld. Und jetzt die HAMMER Nachricht, dass ich "zu reich" bin um einen Antrag für unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das selbe gilt für die Beteiligung an den Strafverfahrenskosten seitens der Opferhilfe.
In was für einer Welt leben wir, dass ich mich nun entscheiden muss... Entscheiden ob ich die Anzeige weiterführen will und mich im schlimmsten Fall noch mehr Verschulde als ich es sonst schon bin oder die Sache gut sein lasse.
Aufgeben ist jedoch keine Option! Weiter gehts...
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